AGB´S
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Checker GmbH, 2201 Gerasdorf bei Wien
1) Allgemeines:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Aufträge und sind Inhalt eines allfälligen Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Alle Aufträge unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2) Preise:
Unsere Preise verstehen sich exkl. 20 % Mehrwertsteuer und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Preisänderungen vor.
3) Vertragsdauer:
Verträge werden auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Sonder- und Regiereinigungen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber gemeinsam mit unserem zuständigen Objektleiter eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel und Schäden sofort schriftlich bekanntzugeben. Später behauptete Mängel und Schäden werden nicht anerkannt. Findet keine Abnahme statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
4) Vertragskündigung:
Verträge können von beiden Seiten am Ende jedes Monats / jeder Saison mittels Einschreibebrief gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Innerhalb des ersten Monats kann der Vertrag von beiden Seiten durch schriftliche eingeschriebene Erklärung mit dem Ablauf des Tages ihres Einlangens beim Vertragspartner aufgelöst werden (Ausnahme: Winterdienst). Für Saisonaufträge (wie z.B.: Gartenbetreuung und Winterdienst) kann eine Kündigung erst nach Ablauf der Saison erfolgen. Verträge für Winterdienstaufträge verlängern sich um eine weitere Saison, wenn sie nicht bis spätestens 1. August per Einschreibebrief gekündigt werden.
5) Gewährleistung und Haftung:
Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung, wie z. B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen von Druck, früherer unsachgemäßer Behandlung, verborgener Mängel sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter.
Soweit wir haften, kann nur der Geldersatz bis zur Höhe für Schäden des Zeitwertes verlangt werden. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden wie Ertrags- und Verdienstausfall besteht nicht. Für eventuell an uns übergebene Schlüssel haften wir bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels (max. € 200,-).
Ergibt trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Winterdienstaufträgen haften wir dem Auftraggeber im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen für eine Verletzung des § 93 StVO sowie zivilrechtlich für Schadensfälle, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung durch unsere Mitarbeiter zurückzuführen sind.
6) Lieferverzug:
Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Verkehrssperre, Naturgewalten etc.). Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
7) Leistungen:
Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie schriftlich vereinbart wurden. Darüber hinaus gehende Leistungen, wie etwa Reinigung nach Arbeiten von Professionalsten, werden separat verrechnet. Am Arbeitsort muss eine Möglichkeit zur Entnahme für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden.Die Kosten für Wasser und Stromverbrauch der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Geräte und Maschinen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Bereitstellung von Handtüchern, Handwaschseifen und Toilettenpapier hat der Auftraggeber aufzukommen. Zum Umkleiden des Reinigungspersonals und der Unterbringung von Material, Geräten und Maschinen stellt der Auftraggeber einen geeigneten, verschließbaren Raum zur Verfügung. Die Materialkosten für auszutauschende Leuchtmittel in Objekten gehen zu Lasten des Auftraggebers
8) Kennzeichnung:
Zur Kennzeichnung der Liegenschaften (Winterdienst) können an Hauswänden, Zäunen usw. Firmenschilder (Maße 13×8) montiert werden. Es kann keine Haftung für die aus der Montage resultierenden Schäden oder Verunreinigungen übernommen werden.
9) Zuschläge:
Für Aufträge zwischen (außer Winterdienst) 19:00 und 7:00 sowie an Samstagen verrechnen wir einen Zuschlag von 50%.
An Sonn– und Feiertagen verrechnen wir einen Zuschlag von 100%.
10) Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung ist prompt nach Rechnungserhalt, netto und ohne Skonto zu begleichen. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Das Entgelt für eine Winterperiode ist als Vorauszahlung nach Rechnungslegung längstens bis .30 September zur Zahlung fällig. Ist die Entrichtung eines Entgeltes in Teilzahlungen vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Ratenzahlungen ohne weitere Mahnungen ein. Ein gewährter Einführungsrabatt gilt lediglich in der ersten Saison und entfällt automatisch im darauffolgenden Jahr. Der Auftraggeber trägt alle Mahn– und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beigezogenen Rechtsanwaltes sowie die angeführten Spesen und Verzugszinsen in der Höhe von 12%.
11) Abweichende Bestimmungen:
Alle vom Auftraggeber gestellten Bedingungen, die sich nicht mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen decken, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
12) Datenschutz:
Der Vertragspartner gestattet, dass personenbezogene Daten soweit nach Datenschutzgesetz zulässig, gespeichert werden.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Korneuburg, NÖ